Gesetze / Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung

WoZErhV 1

§ 7 Berlin-Klausel

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.

§ 6 § 8